Bei Regis­trie­rung und Über­nahme

Der tax.fish-Prozess für Dein sorgen­freies Umsatz­steuer-Manage­ment

Wir bei tax.fish legen großen Wert auf das Perfek­tio­nieren unserer Prozesse und sind stolz darauf, eine Verfah­rens­weise entwi­ckelt und erar­beitet zu haben, die unseren hohen Quali­täts­an­sprü­chen gerecht wird. Dank unserer durch­dachten Prozesse, von der steu­er­li­chen Regis­trie­rung über die Über­nahme von USt-Meldungen bis hin zur fehler­freien Daten­auf­be­rei­tung, können wir Dir eine sehr hohe und zugleich zuver­läs­sige Bear­bei­tungs­ge­schwin­dig­keit und eine voll­stän­dige Rechts­kon­for­mität bieten. Damit Du von vorn­herein weißt, wie wir arbeiten und was wir für eine opti­male Zusam­men­ar­beit mitunter alles von Dir benö­tigen, haben wir im folgenden unseren tax.fish-Prozess für Dein sorgen­freies Umsatz­steuer-Manage­ment aufge­führt.

Zudem beant­worten wir hier häufig gestellte Fragen zu den jewei­ligen Themen­ge­bieten, zeigen Dir, auf welche zwei Wege zu tax.fish nutzen kannst und welche Voraus­set­zungen Du für eine erfolg­reiche Zusam­men­ar­beit erfüllen musst. Willst Du darüber hinaus bei umsatz­steu­er­li­chen Themen stets auf dem Laufenden bleiben? Dann wirf einen Blick auf unseren tax.fish-Blog.

Illustration einer Skyline bestehend aus europäischen Wahrzeichen als Schaubild für tax.fish, den Dienst für Umsatzsteuer-Management für Amazon-Onlinehändler in Europa
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Bei einer Regis­trie­rung

Hier erfährst Du, wie wir vor, während und nach einer steu­er­li­chen Regis­trie­rung in allen für Amazon-Sellern rele­vanten euro­päi­schen Ländern verfahren und welche Aufgaben wir im Hinter­grund für Dich erle­digen. Je besser Deine Mitar­beit beispiels­weise beim Einrei­chen von Unter­lagen oder das Beant­worten von Fragen ist, desto schneller kannst Du in den für Dich rele­vanten EU-Ländern regis­triert werden und Deinem Busi­ness weiter unge­stört nach­gehen.

  • Logo von tax.fish, dem Full-Service-Dienst für Umsatzsteuer-Management für Amazon-Onlinehändler in Europa

    Erst­ge­spräch

    So können wir Deine indi­vi­du­elle Situa­tion gemeinsam erör­tern, offene Fragen klären und unsere Arbeits­weise aufzeigen.

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    Ertei­lung des Mandats

    Du sendest uns die AGBs sowie das Last­schrift­mandat ausge­füllt und unter­schrieben zurück.

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    Benö­tigte Unter­la­gern

    Das brau­chen wir von Dir: Kopie Deines Persos, Gewer­be­an­mel­dung (nicht älter als drei Monate), Voll­macht, Bank­kon­to­nach­weis,…

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    Kontakt­auf­nahme mit Finanz­äm­tern

    Wir setzen uns mit den Finanz­äm­tern in den für Dich rele­vanten Ländern in Verbin­dung und erle­digen Deine steu­er­liche Regis­trie­rung.

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    Schrift­liche Kommu­ni­ka­tion

    Alle Schreiben werden in die jewei­lige Landes­sprache über­setzt. Die Antwort­schreiben des Finanz­amtes werden zurück ins Deut­sche über­setzt.

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    Ertei­lung der USt-ID

    Nach etwas Warte­zeit bist Du im jewei­ligen Land steu­er­lich regis­triert und erhältst Deine gewünschte UST-ID.

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    Kommu­ni­ka­tion mit Amazon

    Die UST-ID ist vorhanden und kann von Dir nun an Amazon weiter­geben werden. Ab diesem Zeit­punkt kannst Du Deine Geschäfte in den jewei­ligen Ländern aufnehmen.

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    Laufende zuver­läs­sige Umsatz­steu­er­erklä­rung

    Für Deine steu­er­liche Rechts­kon­for­mität reichen wir ab Erhalt der UST-ID laufend Umsatz­steu­er­erklä­rungen, Pro-Forma-Rech­nungen sowie Jahres- und Verbrin­gens­mel­dungen für Dich ein.

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    Weiterer Schrift­ver­kehr

    Weiterer Schrift­ver­kehr der Finanz­ämter wie beispiels­weise Rück­fragen oder ähnli­ches wird im Hinter­grund und ohne weitere Auffor­de­rung für Dich von uns bear­beitet.

Bei einer Über­nahme

Du bist bereits steu­er­lich regis­triert? Dann erfährst Du hier, wie wir eine Über­nahme von Deinem vorhe­rigen Dienst­leister zu uns hand­haben und ab wann Deine Umsatz­steu­er­erklä­rungen endlich zuver­lässig und sorgen­frei laufen. Auch bei einer Über­nahme von USt-Meldungen gilt, je schneller Du alle nötigen Unter­lagen an uns weiter­gibst und nötige Fragen beant­wor­test, desto schneller kann der Über­nahme-Prozess abge­schlossen werden, sodass Dein Geschäft endlich rechts­kon­form und zuver­lässig laufen kann.

Zu diesem Zeit­punkt bist Du bereits im euro­päi­schen Ausland regis­triert.

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    Erst­ge­spräch

    So können wir Deine indi­vi­du­elle Situa­tion gemeinsam erör­tern, offene Fragen klären und unsere Arbeits­weise aufzeigen.

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    Ertei­lung des Mandats

    Du sendest uns die AGBs sowie das Last­schrift­mandat ausge­füllt und unter­schrieben zurück.

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    Benö­tigte Unter­la­gern

    Das brau­chen wir von Dir: Kopie Deines Persos, Gewer­be­an­mel­dung (nicht älter als drei Monate), Voll­macht, Bank­kon­to­nach­weis,…

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    Kontakt­auf­nahme mit Finanz­äm­tern

    Wir über­nehmen die Kontakt­auf­nahme mit den jewei­ligen Finanz­äm­tern bezüg­lich:

    • Rechts­kon­for­mität und Korrekt­heit Deiner Regis­trie­rung
    • Mandats­wechsel
    • benö­tigter Voll­machten
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    Laufende zuver­läs­sige Umsatz­steu­er­erklä­rung

    Nach Abschluss des Stamm­da­ten­checks reichen wir laufend Umsatz­steu­er­erklä­rungen, Pro-Forma-Rech­nungen sowie Jahres- und Verbrin­gens­mel­dungen für Dich ein.

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    Weiterer Schrift­ver­kehr

    Weiterer Schrift­ver­kehr der Finanz­ämter wie beispiels­weise Rück­fragen oder ähnli­ches wird im Hinter­grund und ohne weitere Auffor­de­rung für Dich von uns bear­beitet.

FAQs bei steu­er­li­cher Regis­trie­rung

  • Im Rahmen der steu­er­li­chen Regis­trie­rung in Spanien verlangt es das dortige Finanzamt, dass Du ausge­wählte Unter­lagen sowie Voll­machten durch einen Notar nota­riell beglau­bigst und mit Apos­tille versehen einreichst. Andern­falls akzep­tiert das spani­sche Finanzamt Deine Unter­lagen nicht und verhin­dert damit Deine steu­er­liche Regis­trie­rung.

  • Als Faust­regel können wir hier sagen: je aktu­eller, desto besser. Diese Erfah­rung haben wir bereits bei zahl­rei­chen steu­er­li­chen Regis­trie­rungen gemacht, sogar mit Extrem­fällen, dass zu „alte“ Unter­lagen nicht akzep­tiert wurden. Das gilt vor allem bei der Gewer­be­an­mel­dung, die nicht älter als drei Monate sein darf. Ist diese älter, musst Du Dir diese bei der nötigen Stelle aktua­li­sieren lassen.

  • Ja, in unseren Preisen sind die Über­set­zer­kosten grund­sätz­lich inklu­sive. In seltenen Fällen kann es jedoch dazu kommen, dass bei einem unna­tür­lich großen Ausmaß Über­set­zer­kosten nicht mehr durch die reinen Regis­trie­rungs­kosten gedeckt sind, weshalb diese dann weiter­be­lastet werden müssen.

  • Ist USt-ID vorhanden, liegt es in Deinem Verant­wor­tungs­be­reich, diese an Amazon weiter­zu­geben sowie die weitere Kommu­ni­ka­tion zu über­nehmen. Ab diesem Zeit­punkt kannst Du Deine Geschäfte in den jewei­ligen Ländern aufnehmen.

  • Steuern nicht sexy, aber enorm wichtig und das Gleiche gilt ebenso für die steu­er­liche Regis­trie­rung im Ausland. Es ist ein hoch­kom­plexer Sach­ver­halt, Waren im Ausland zu lagern sowie zu verkaufen und wir stellen diesen Prozess durch unser Umsatz­steuer-Manage­ment stan­dar­di­siert dar, sodass Finanz­ämter besser damit arbeiten können. Das erklärt in vielen Fällen auch, warum wir schneller und fehler­freier regis­trieren sowie umsatz­steu­er­liche Meldungen einrei­chen als viele andere Wett­be­werber.

  • Es ist wichtig, zu verstehen, dass eine Regis­trie­rung in mehreren Ländern nicht bedeutet, einmal alle Daten zusam­men­tragen und dann mehr­fach irgendwo mit dem glei­chen Daten­satz melden. Je nach Finanzamt gibt es Unter­schiede, die es zu beachten gilt und die jeweils einen Mehr­auf­wand im Hinter­grund für uns darstellen. Willst Du Dich also im Rahmen von PAN-EU oder CEE regis­trieren, dann haben wir einen fünf­fa­chen (PAN-EU) oder zwei­fa­chen (CEE) Aufwand, da wir Dich entweder in fünf oder zwei euro­päi­schen Ländern mit unter­schied­li­chen Anfor­de­rungen regis­trieren. Demnach gewähren wir keine Mengen­ra­batte auf Mehr­fach­re­gis­trie­rungen.

FAQs bei Über­nahme

  • Bei der Über­nahme von Deinem bishe­rigen Dienst­leister zu uns führen wir stan­dard­mäßig einen Stamm­da­ten­check durch, um zu gucken, ob die Regis­trie­rung damals korrekt sowie rechts­kon­form durch­ge­führt wurde und ob gege­be­nen­falls Verbes­se­rungen vorzu­nehmen sind. Dieses Vorgehen schützt nicht nur uns, sondern auch Dich vor mögli­chen kosten­in­ten­siven Korrek­turen, die durch einen zuvor began­genen und nicht aufge­fal­lenen Fehler anfallen würden.

    Der Stamm­da­ten­check enthält darüber hinaus auch die Kontakt­auf­nahme mit den jewei­ligen Finanz­äm­tern in Bezug auf den Mandats­wechsel und die benö­tigten Voll­machten.

  • Damit der Wechsel zu uns reibungslos über die Bühne geht, benö­tigen wir einige Doku­mente und Unter­lagen von Dir, darunter unsere AGBs sowie das Last­schrift­mandat ausge­füllt und unter­schrieben zurück. Des Weiteren sendest Du uns bitte eine Kopie Deines Persos, Deine Gewer­be­an­mel­dung (nicht älter als drei Monate), Deine Voll­machten und Bank­kon­to­nach­weise sowie einige zurück­lie­gende USt-Meldungen und mehr. Ein kleiner Vorge­schmack auf das, was wir von Dir benö­tigen – sobald wir zusam­men­ar­beiten, geben wir Dir eine detail­lierte Über­sicht.

  • Diese bekommst Du von Deinem bishe­rigen Dienst­leister. In der Regel kannst Du in den Dienst­leister-Portalen keine original bei den Finanz­äm­tern einge­reichten USt-Meldungen einsehen oder herun­ter­laden (nur bei einigen Ausnahmen). Die dort hinter­legten Dateien sind meist reine Rechnungen/Zahlungsaufforderungen mit Beträgen, die Du an die jewei­ligen Finanz­ämter zu entrichten hast. Lass Dir vor Been­di­gung Deiner Zusam­men­ar­beit unbe­dingt die origi­nalen USt-Meldungen von Deinem Noch-Dienst­leister zukommen.

  • Ein klares NEIN. Manche Mitbe­werber erstellen für Dich zu zahlende Rech­nungen als USt-Meldungs­er­satz, mit Beträgen, die Du dann an die entspre­chenden Finanz­ämter über­weisen sollst. Dabei gilt es zu beachten, dass es sich bei diesen PDFs, meist in den entspre­chenden Portalen des Dienst­leis­ters hinter­legt, nicht um die tatsäch­lich einge­reichte USt-Meldung handelt. Wech­selst Du Deinen Dienst­leister, ist es ratsam, sich alle original bei den Finanz­äm­tern einge­reichten Meldungen vor Been­di­gung der Zusam­men­ar­beit zukommen zu lassen. Diese sind nicht nur für uns rele­vant, sondern sollten im Rahmen einer mögli­chen steu­er­li­chen Über­prü­fung immer griff­be­reit sein. Aus diesem Grund erhältst Du bei uns stan­dard­mäßig die USt-Meldungen, die wir auch an das Finanzamt weiter­ge­leitet haben.

  • Nein, die Kommu­ni­ka­tion mit Deinem bishe­rigen Dienst­leister obliegt bei einem Wechsel zu uns allein bei Dir. An dieser Stelle stehen wir Dir dennoch gern bera­tend zur Seite und infor­mieren Dich über alle notwen­digen Schritte oder Unter­lagen, die Du zuvor noch anfragen musst.

  • Im Rahmen einer Über­nahme führen wir stan­dard­mäßig einen Stamm­da­ten­check durch, der für einen sicheren und rechts­kon­formen Über­gang zu uns sorgt. Dabei nehmen wir im Hinter­grund Kontakt mit den jewei­ligen Finanz­äm­tern auf, über­prüfen die Rich­tig­keit Deiner Regis­trie­rungen und kümmern uns zudem um den Mandats­wechsel sowie die benö­tigten Voll­machten. Am Ende des Tages entsteht bei uns ein nicht zu unter­schät­zender Aufwand, den wir für ein nach­hal­tiges Wirt­schaften in Rech­nung stellen.

Du hast die Wahl

2 Wege, um tax.fish zu nutzen

tax.fish mit AccountOne

Unsere Daten bereiten wir über die fehler­freie und bewährte Schnitt­stelle der Buch­hal­tungs­soft­ware AccountOne auf.

Bist Du bereits Kunde von AccountOne und nutzt ihre Buch­hal­tungs­soft­ware, können wir die Korrekt­heit und Qualität Deiner Daten sowie der damit zusam­men­hän­genden Meldungen gewähr­leisten. Und das Beste daran, als bestehender Kunde von AccountOne ist unsere Daten­auf­be­rei­tung für Dich kosten­frei.

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tax.fish ohne AccountOne

Willst Du Deine bishe­rige Buch­hal­tungs­lö­sung weiter verwenden und den Dienst von tax.fish alleine nutzen?

Dann ist dies ganz einfach möglich, aller­dings mit dem Zusatz, dass Du eine kosten­pflich­tige AccountOne-API-Lizenz benö­tigst. Die Schnitt­stelle ermög­licht es, die für uns wich­tigen Daten aus deiner Buch­hal­tungs­lö­sung zu über­nehmen und so die Qualität unserer Meldungen sicher­zu­stellen.

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Wie stehen tax.fish und AccountOne in Verbin­dung?

tax.fish ist ein Dienst der AccountVAT GmbH. AccountVAT ist ein Spin-off der Buch­füh­rungs­soft­ware AccountOne aus Flens­burg und der Steu­er­kanzlei steueragenten.de mit Haupt­sitz in Hamburg. Sowohl AccountOne als auch steueragenten.de sind stark auf den Bereich E-Commerce spezia­li­siert. Mit AccountVAT haben die beiden Unter­nehmen ihre Exper­tise im euro­pa­weiten Umsatz­steuer-Manage­ment für Amazon-Online­händler in einer neuen Firma gebün­delt, mit dem Ziel, in diesem Bereich die führende Lösung anzu­bieten.

Das musst Du mitbringen

Voraus­set­zungen für eine Zusam­men­ar­beit mit tax.fish

  • OSS-Verfahren

    Du bist bereits für das OSS-Verfahren regis­triert oder kurz davor.

  • Kein Drop­ship­ping

    Wir betreuen keine Drop­ship­ping-Verkäufer, sondern ausschließ­lich in Deutsch­land ansäs­sige Amazon-Seller, die ihre Waren in rele­vanten euro­päi­schen Amazon­la­gern einstellen.

  • Firmen­sitz in Deutsch­land

    Unsere Spezia­li­sie­rung gilt nicht nur für euro­pa­weites Umsatz­steuer-Manage­ment, sondern auch ausschließ­lich für deut­sche Amazon-Online­händler. Diese klare Abgren­zung ermög­licht eine hohe Fokus­sie­rung sowie Exper­tise in diesem Bereich, die Dir als Mandant zugu­te­kommen.

  • Das rich­tige Geschäfts­konto

    Du hast Dein Geschäfts­konto bei einer Univer­sal­bank (beispiels­weise Spar­kasse, Volks­bank oder ähnliche) einge­richtet, aller­dings bei keiner Inter­net­banken wie N26. Dies ist wichtig für die Einrich­tung eines B2B-/Fir­men­last­schrift­man­dats, das bei ausge­wählten euro­päi­schen Finanz­äm­tern (Frank­reich) Pflicht ist, um dort regis­triert zu sein.

  • Buch­hal­tung über AccountOne oder API-Lizenz

    Du nutzt idea­ler­weise die Buch­hal­tungs­lö­sung über AccountOne, ansonsten kannst Du Deine bestehende Lösung mit einer kosten­pflich­tigen Account-API-Lizenz einfach weiter nutzen.

Illustration einer Skyline bestehend aus europäischen Wahrzeichen als Schaubild für tax.fish, den Dienst für Umsatzsteuer-Management für Amazon-Onlinehändler in Europa
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Das sagen unsere Mandanten

Weitere häufig gestellte Fragen

  • Weil wir laufend güns­tiger sind als viele unserer Mitbe­werber, die über zahl­reiche separat buch­bare Add-ons, die bei uns im Preis inklu­diert sind, erst eine rechts­kon­forme Umsatz­steu­er­mel­dung ermög­li­chen – ein Preis-Leis­tungs-Vergleich lohnt sich. Wir vertreten den Grund­satz, dass Du Kunde aus Über­zeu­gung bist, nicht aufgrund irgend­wel­cher Preis­nach­lässe und nicht, weil Dich irgend­eine Vertrags­lauf­zeit an uns bindet.

  • Weil wir wollen, dass Du Kunde aus Über­zeu­gung bist und nicht nur auf der Suche nach einem güns­tigen Dienst­leister. Wir haben einen hohen Anspruch an uns sowie unsere Arbeit und wollen bei Dir ein Verständnis für quali­tativ hoch­wer­tige Arbeit schaffen. Am Ende des Tages sollst Du uns aus Über­zeu­gung positiv bewerten oder empfehlen, aller­dings nicht aus dem Grund heraus, dass wir Dich für ein posi­tives Feed­back bezahlen.

  • Je nachdem, in welchen Ländern Du Dich steu­er­lich regis­trieren lassen willst, vari­iert die Bear­bei­tungs­zeit der Finanz­ämter zwischen 2 und 12 Wochen. Der Prozess aufseiten der Finanz­ämter kann nicht beschleu­nigt werden, abge­sehen von fehler­freier Vorar­beit sowie Voll­stän­dig­keit der einzu­rei­chenden Unter­lagen, sodass keine weiteren Rück­fragen den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Im weiteren Verlauf unserer Part­ner­schaft sind wir auch auf Deine Mitar­beit ange­wiesen, denn desto schneller Du die auszu­fül­lenden Formu­lare und nötigen Unter­lagen an uns weiter­gebt, desto schneller können wir Dich steu­er­lich regis­trieren.

  • Zu Beginn unserer Zusam­men­ar­beit sind wir auf Deine Mithilfe ange­wiesen, da wir von Dir einige ausge­füllte Doku­mente sowie weitere Unter­lagen wie der Kopie Deines Persos, Deine Gewer­be­an­mel­dung (nicht älter als drei Monate), von Dir unter­schrie­bene Voll­machten, Deine Bank­kon­to­nach­weise und einiges mehr benö­tigen. Haben wir diese erst einmal zusammen, beschränkt sich Deine Mitar­beit in der Regel auf ein Minimum, da wir Dich, sobald Du regis­triert oder über­nommen wurdest, ledig­lich auf zu zahlende Umsatz­steu­er­be­träge der Finanz­ämter oder Wissens­wertes hinweisen.

  • Für das Finanzamt Frank­reich benö­tigst Du ein B2B-/Fir­men­last­schrift­mandat, das eine stär­kere Gewich­tung hat, als das klas­si­sche SEPA-Last­schrift­mandat. Ist dies nicht der Fall, kann es im schlimmsten Fall sogar zur steu­er­li­chen Abmel­dung durch die Fran­zosen kommen. Das fran­zö­si­sche Finanzamt zieht dank dieses Last­schrift­man­dats die zu zahlenden Beträge auto­ma­tisch ein und nimmt Dir, einmal einge­richtet, sogar die Arbeit der Über­wei­sung ab.

  • Im vorhe­rigen Punkt sind wir darauf einge­gangen, dass Du beim fran­zö­si­schen Finanzamt ein B2B-/Fir­men­last­schrift­mandat einrei­chen musst. Willst Du Dich also in Frank­reich steu­er­lich regis­trieren lassen, ist dieses Last­schrift­mandat vonnöten. Bei modernen Fintech-/Inter­net­banken ist es in der Regel aller­dings nicht möglich, ein solches Last­schrift­mandat einzu­richten, weswegen Du dafür auf die klas­si­schen Univer­sal­banken wie die Spar­kasse oder Volks­bank zurück­greifen musst.

  • Durch ein Erst­ge­spräch, entweder per Video­call oder Tele­fonat, können wir mehr über Deine indi­vi­du­elle Situa­tion erfahren, offene Fragen direkt anspre­chen und Dir unsere Arbeits­weise aufzeigen. So haben sich beide Seiten persön­lich kennen­ge­lernt und in Erfah­rung gebracht, auf welche Zusam­men­ar­beit sie sich gemeinsam freuen können. Diese persön­liche Note behalten wir über die gesamte Part­ner­schaft bei, da Du stets durch unsere persön­li­chen Ansprech­partner betreut wirst.

  • In der Online-Seller-Branche scheint es üblich zu sein, den Rech­nungs­be­trag der Finanz­ämter einfach umge­rechnet in Euro oder gleich einen höheren Betrag zu über­weisen, um ein Guthaben aufzu­bauen. Einige Seller sind der Über­zeu­gung, sich so die Über­wei­sungs­ge­bühren zu sparen. Von all diesen Hand­lungen können wir Dir nur abraten, und zwar aus folgenden Gründen:

    Erstens kannst Du annehmen, dass das Finanzamt bei einer Zahlung in Euro die gleiche Summe an Über­wei­sungs­ge­bühren zahlen muss, die Du Dir gespart hast. Diese werden natür­lich nicht vom Finanzamt getragen, sondern von Deinem zu zahlenden Betrag abge­zogen, sodass Du damit eine Unter­zah­lung getä­tigt hast. Nebenbei bemerkt erheben die euro­päi­schen Finanz­ämter in solchen Fällen gerne Straf­zinsen, die zu gege­bener Zeit an Dich weiter­be­lastet werden.

    Zwei­tens erleich­terst Du mit einer Zahlung in der passenden Landes­wäh­rung sowie in der Höhe des entspre­chenden Rech­nungs­be­trags allen Betei­ligten die Nach­voll­zieh­bar­keit. Am Ende des Tages bist Du als Unter­nehmer in der Beweis­pflicht, Deine Steu­er­schuld begli­chen zu haben. Bei der Über­wei­sung eines höheren Betrags, um ein Guthaben anzu­häufen, ist dies nicht der Fall.

    An dieser Stelle können wir Dir, basie­rend auf den Erfah­rungen von einigen Mandanten, folgende Dienst­leister mit auf den Weg geben, die Über­wei­sungen in Fremd­wäh­rungen zu güns­ti­geren Kondi­tionen anbieten: XE, payo­neer oder Trans­ferGo. Beachte aller­dings, dass wir persön­lich keinerlei Erfah­rung mit diesen Dienst­leis­tern haben und nicht mit diesen in Verbin­dung stehen. 

Logo von tax.fish, dem Full-Service-Dienst für Umsatzsteuer-Management für Amazon-Onlinehändler in Europa

Qualität aus Hamburg

Setz Dich einfach und unkom­pli­ziert mit uns in Verbin­dung, lass uns spre­chen und erfahre, wie bequem das euro­pa­weite Umsatz­steuer-Manage­ment für Dich sein kann.

Wir freuen uns auf Dich.

Schnell und zuver­lässig

Euro­pa­weite Regis­trie­rung

Wir regis­trieren Dich steu­er­lich in jedem euro­päi­schen Land, dass für Dich als Amazon-Händler rele­vant ist. Da wir in jedem Land, wo uns dies recht­lich erlaubt ist (die Ausnahmen sind Groß­bri­tan­nien, die Schweiz und Italien), direkt selbst regis­trieren und dies nicht über zwischen­ge­schal­tete Kanz­leien oder Berater aus den Ziel­län­dern erle­digen lassen, können wir die Regis­trie­rung beson­ders zuver­lässig erle­digen. Ebenso sind wir verhält­nis­mäßig schnell, da wir keine Zeit durch lang­wie­rige Rück­fra­ge­zeiten und kommu­ni­ka­tive Miss­ver­ständ­nisse verlieren.

Kosten Regis­trie­rung

500

Sonder­fall Schweiz

Für eine Regis­trie­rung in der Schweiz können wir leider keinen Fest­preis anbieten. Die Regis­trie­rungs­kosten schwanken hier sehr stark, abhängig von Art und Umfang der Regis­trie­rung. Soweit wir die für Dich zutref­fenden Details kennen, können wir Dir Deine konkreten Regis­trie­rungs­kosten gerne vorab mitteilen.

1250

Regis­trie­rungs­zeiten

Nach Erhalt aller Unter­lagen fallen für die Regis­trie­rung unge­fähr nach­fol­gende Zeiten an:

Polen
ca. 2 bis 3 Wochen
Tsche­chien
ca. 1 bis 2 Wochen
Frank­reich
ca. 6 bis 8 Wochen
Spanien
ca. 4 bis 12 Wochen
Italien
ca. 4 Wochen
Schweden
ca. 3 bis 4 Wochen
Groß­bri­tan­nien
ca. 8 bis 10 Wochen
Schweiz
ca. 2 Wochen

Rundum sorglos – garan­tiert

Laufende Umsatz­steu­er­erklä­rungen

Mit Full Service meinen wir auch Full Service. Wir erle­digen laufend alle Forma­li­täten, die für Dich umsatz­steu­er­lich im euro­päi­schen Ausland anfallen – und das zu trans­pa­renten Fest­preisen ohne versteckte Kosten.

Da wir in jedem euro­päi­schen Land, wo uns dies recht­lich erlaubt ist (die Ausnahmen sind Groß­bri­tan­nien, die Schweiz und Italien), direkt selbst melden und dies nicht über zwischen­ge­schal­tete Kanz­leien oder Berater aus den Ziel­län­dern erle­digen lassen, vermeiden wir lang­wie­rige Rück­fra­ge­zeiten, kommu­ni­ka­tive Miss­ver­ständ­nisse und erhöhen so die Zuver­läs­sig­keit.

Ebenso führen wir mit den Finanz­äm­tern die Kommu­ni­ka­tion direkt und über­nehmen für Dich die Über­set­zung der Schreiben der jewei­ligen Finanz­ämter. Auch beant­worten wir die Schreiben ohne geson­derte Auffor­de­rung und erle­digen sie im Rahmen der laufenden Meldungen. In den meisten Fällen sogar kostenlos. Full Service eben.

inkl. Jahres­mel­dungen

inkl. Verbrin­gens­mel­dungen

inkl. Pro-Forma-Rech­nungen

Kosten Meldungen

79
120
130
250

Kosten Daten­auf­be­rei­tung

Unsere Daten bereiten wir über die fehler­freie und bewährte Schnitt­stelle der Buch­hal­tungs­soft­ware AccountOne auf. Als bestehender Kunde von AccountOne ist das für Dich kosten­frei. Wenn Du kein Kunde von AccountOne bist und mit einer anderen Buch­hal­tungs­lö­sung arbei­test, benö­tigst Du eine API-Lizenz von AccountOne.

0

Wenn Du weder Kunde von AccountOne noch Mandant bei steueragenten.de bist, benö­tigst Du eine AccountOne-API-Lizenz. Du benutzt Deine Buch­hal­tungs­lö­sung dabei einfach weiter, diese Lizenz benö­tigen wir aber, um die Qualität unserer Meldungen sicher­zu­stellen.

20

Steu­er­liche Regis­trie­rung im euro­päi­schen Ausland oder Über­nahme der Meldungen

Um unseren Dienst zu nutzen, musst Du steu­er­lich in den betref­fenden Ländern regis­triert sein. Bist Du es noch nicht, regis­trieren wir Dich in den für Dich rele­vanten Ländern. Bist Du dort bereits regis­triert, möch­test aber zu uns wech­seln, damit Deine umsatz­steu­er­li­chen Forma­li­täten endlich sorgen­frei und ohne Stress erle­digt werden, über­nehmen wir einfach und reibungslos Deine Meldungen.

Kosten für die Über­nahme der Meldungen

Wenn Du bereits im euro­päi­schen Ausland regis­triert bist und zu uns wech­seln möch­test, ist dies einfach und reibungslos möglich. Bei der Über­nahme machen wir einen ausführ­li­chen Stamm­da­ten­check, prüfen also, ob Deine bestehende Regis­trie­rung rechts­kon­form und korrekt ist. Ebenso führen wir die dafür notwen­dige Kommu­ni­ka­tion mit den jewei­ligen Finanz­äm­tern bezüg­lich des Mandats­wech­sels und der benö­tigten Voll­machten.

150

Für Groß­bri­tan­nien und die Schweiz können wir an dieser Stelle leider keinen Fest­preis anbieten, da die Kosten stark von Art und Umfang der benö­tigten Meldung vari­ieren. Wenn wir Deine konkrete Situa­tion besser kennen, können wir Dir die genauen Kosten hierfür gerne vorab mitteilen.

500
1250

Kosten Regis­trie­rung

500

Sonder­fall Schweiz

Für eine Regis­trie­rung in der Schweiz können wir leider keinen Fest­preis anbieten. Die Regis­trie­rungs­kosten schwanken hier sehr stark, abhängig von Art und Umfang der Regis­trie­rung. Soweit wir die für Dich zutref­fenden Details kennen, können wir Dir Deine konkreten Regis­trie­rungs­kosten gerne vorab mitteilen.

1250

Regis­trie­rungs­zeiten

Nach Erhalt aller Unter­lagen fallen für die Regis­trie­rung unge­fähr nach­fol­gende Zeiten an:

Polen
ca. 2 bis 3 Wochen
Tsche­chien
ca. 1 bis 2 Wochen
Frank­reich
ca. 6 bis 8 Wochen
Spanien
ca. 4 bis 12 Wochen
Italien
ca. 4 Wochen
Schweden
ca. 3 bis 4 Wochen
Groß­bri­tan­nien
ca. 8 bis 10 Wochen
Schweiz
ca. 2 Wochen

Wir freuen uns, dass Du Dich für unsere Leis­tungen inter­es­sierst

Du wirst es nicht bereuen. Teile uns einfach im nach­fol­genden Chat mit, wie wir Dir helfen können und wir setzen uns schnellst­mög­lich mit Dir in Verbin­dung.