Früher erfolgte eine steuerliche Registrierung im Ausland aus zwei Gründen: Lagerung oder Verkauf im Ausland. Dank OSS ist dies teils hinfällig. Doch seid ihr überall dort registriert, wo es nötig ist oder immer noch darüber hinaus?
Aufgrund alter umsatzsteuerlicher Richtlinien mussten sich Unternehmen in der Vergangenheit, wollten diese ins Ausland expandieren – entweder um Waren im Ausland zu lagern und zu verkaufen oder um Waren aus dem Heimatland direkt dorthin zu verkaufen –, einer steuerlichen Registrierung in jedem betroffenen Land unterziehen. Zudem mussten die länderspezifischen umsatzsteuerlichen Regelungen beachtet werden, die sich oft von Land zu Land unterschieden. War die Registrierung abgeschlossen, konnte im Ausland gelagert sowie dorthin verkauft werden.
Mit den neuen OSS-Regelungen vereinfachte sich dieser Prozess stark zugunsten kleiner sowie mittelständischer Unternehmen. Eine zuvor dringend notwendige Registrierung in jedem an eurem Verkaufsprozess beteiligten Landes ist seitdem hinfällig. Mit Einführung von OSS (sofern das Verfahren genutzt wird) müsst ihr euch im EU-Ausland nur noch dort steuerlich registrieren lassen, wo ihr auch lagert. Der Verkauf aus dem Heimatland heraus in andere EU-Mitgliedsstaaten wird seitdem über das OSS (sofern das Verfahren genutzt wird) abgewickelt.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ihr auch wirklich nur dort registriert seid, wo ihr auch lagert oder ob ihr darüber hinaus noch immer in weiteren Ländern registriert seid, obwohl diese durch die OSS-Regelungen weggefallen sind?
Muss ich in EU-Ländern registriert sein, obwohl ich dort nicht lagere?
Bei einigen Übernahmegesprächen der letzten Zeit ist uns zu Ohren gekommen, dass Kunden noch immer in Ländern steuerlich registriert sind, die nach damaliger USt-Regelung notwendig waren, mit den Neuerungen des OSS seit dem 01.07.2021 allerdings hinfällig wurden. Um es klarer auszudrücken: Einige von euch nehmen noch immer umsatzsteuerliche Dienstleistungen für Länder in Anspruch samt laufender USt-Meldungen, in denen sie nicht lagern und die seit der Einführung des OSS-Verfahrens überhaupt nicht mehr nötig sind. Damit gebt ihr Geld aus, was eingespart werden kann.
Fragt euren bisherigen Dienstleister, ob ihr auch tatsächlich nur in den EU-Ländern registriert seid, in denen ihr auch lagert oder darüber hinaus. Trifft ersteres zu, seid ihr auf der sicheren Seite. Sollte letzteres der Fall sein, drängt sich natürlich die Frage auf, warum euer Dienstleister diese Thematik nicht angesprochen hat.
Ihr seid auf der Suche nach einem Dienstleister, der euch diese Thematik nicht verheimlicht? Dann findet heraus, warum bereits über 500 Seller tax.fish für die bessere Wahl bei ihrer steuerlichen Registrierung und laufenden zuverlässigen Umsatzsteuererklärung halten.
Zusammenfassend geben wir euch folgendes mit auf den Weg: Überprüft bei eurem aktuellen Dienstleister, ob ihr in jedem EU-Land, in dem ihr auch lagert, steuerlich registriert seid, oder darüber hinaus. Seid ihr in Ländern registriert, wo ihr nicht lagert und reicht euer Dienstleister dort fortlaufend Umsatzsteuermeldungen ein? Dann habt ihr Handlungsbedarf, denn diese Meldungen sind seit Einführung des OSS nicht mehr notwendig und kosten euch unnötigerweise Geld. Seid ihr zudem daran interessiert, warum die Einheitlichkeit von Daten zwischen dem Seller-Account von Amazon und der VIES so wichtig ist, um eine Kontensperrung zu vermeiden oder warum zahlreiche Amazon-Seller über ausbleibende USt-Meldungen seit Oktober klagen? Das und mehr könnt ihr alles in unserem tax.fish-Blog nachlesen.
Achtung: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die dargestellten Informationen können je nach individueller Situation abweichen. Bitte wendet euch bei konkreten Fragen an euren Steuerberater oder Rechtsbeistand.
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