Seid ihr als Amazon-Seller in allen nötigen EU-Ländern regis­triert – oder darüber hinaus?

Früher erfolgte eine steu­er­liche Regis­trie­rung im Ausland aus zwei Gründen: Lage­rung oder Verkauf im Ausland. Dank OSS ist dies teils hinfällig. Doch seid ihr überall dort regis­triert, wo es nötig ist oder immer noch darüber hinaus?

Aufgrund alter umsatz­steu­er­li­cher Richt­li­nien mussten sich Unter­nehmen in der Vergan­gen­heit, wollten diese ins Ausland expan­dieren – entweder um Waren im Ausland zu lagern und zu verkaufen oder um Waren aus dem Heimat­land direkt dorthin zu verkaufen –, einer steu­er­li­chen Regis­trie­rung in jedem betrof­fenen Land unter­ziehen. Zudem mussten die länder­spe­zi­fi­schen umsatz­steu­er­li­chen Rege­lungen beachtet werden, die sich oft von Land zu Land unter­schieden. War die Regis­trie­rung abge­schlossen, konnte im Ausland gela­gert sowie dorthin verkauft werden.

Mit den neuen OSS-Rege­lungen verein­fachte sich dieser Prozess stark zugunsten kleiner sowie mittel­stän­di­scher Unter­nehmen. Eine zuvor drin­gend notwen­dige Regis­trie­rung in jedem an eurem Verkaufs­pro­zess betei­ligten Landes ist seitdem hinfällig. Mit Einfüh­rung von OSS (sofern das Verfahren genutzt wird) müsst ihr euch im EU-Ausland nur noch dort steu­er­lich regis­trieren lassen, wo ihr auch lagert. Der Verkauf aus dem Heimat­land heraus in andere EU-Mitglieds­staaten wird seitdem über das OSS (sofern das Verfahren genutzt wird) abge­wi­ckelt.

Jetzt stellt sich natür­lich die Frage, ob ihr auch wirk­lich nur dort regis­triert seid, wo ihr auch lagert oder ob ihr darüber hinaus noch immer in weiteren Ländern regis­triert seid, obwohl diese durch die OSS-Rege­lungen wegge­fallen sind?

Muss ich in EU-Ländern regis­triert sein, obwohl ich dort nicht lagere?

Bei einigen Über­nah­me­ge­sprä­chen der letzten Zeit ist uns zu Ohren gekommen, dass Kunden noch immer in Ländern steu­er­lich regis­triert sind, die nach dama­liger USt-Rege­lung notwendig waren, mit den Neue­rungen des OSS seit dem 01.07.2021 aller­dings hinfällig wurden. Um es klarer auszu­drü­cken: Einige von euch nehmen noch immer umsatz­steu­er­liche Dienst­leis­tungen für Länder in Anspruch samt laufender USt-Meldungen, in denen sie nicht lagern und die seit der Einfüh­rung des OSS-Verfah­rens über­haupt nicht mehr nötig sind. Damit gebt ihr Geld aus, was einge­spart werden kann.

Fragt euren bishe­rigen Dienst­leister, ob ihr auch tatsäch­lich nur in den EU-Ländern regis­triert seid, in denen ihr auch lagert oder darüber hinaus. Trifft ersteres zu, seid ihr auf der sicheren Seite. Sollte letz­teres der Fall sein, drängt sich natür­lich die Frage auf, warum euer Dienst­leister diese Thematik nicht ange­spro­chen hat.

Ihr seid auf der Suche nach einem Dienst­leister, der euch diese Thematik nicht verheim­licht? Dann findet heraus, warum bereits über 500 Seller tax.fish für die bessere Wahl bei ihrer steu­er­li­chen Regis­trie­rung und laufenden zuver­läs­sigen Umsatz­steu­er­erklä­rung halten.

Zusam­men­fas­send geben wir euch folgendes mit auf den Weg: Über­prüft bei eurem aktu­ellen Dienst­leister, ob ihr in jedem EU-Land, in dem ihr auch lagert, steu­er­lich regis­triert seid, oder darüber hinaus. Seid ihr in Ländern regis­triert, wo ihr nicht lagert und reicht euer Dienst­leister dort fort­lau­fend Umsatz­steu­er­mel­dungen ein? Dann habt ihr Hand­lungs­be­darf, denn diese Meldungen sind seit Einfüh­rung des OSS nicht mehr notwendig und kosten euch unnö­ti­ger­weise Geld. Seid ihr zudem daran inter­es­siert, warum die Einheit­lich­keit von Daten zwischen dem Seller-Account von Amazon und der VIES so wichtig ist, um eine Konten­sper­rung zu vermeiden oder warum zahl­reiche Amazon-Seller über ausblei­bende USt-Meldungen seit Oktober klagen? Das und mehr könnt ihr alles in unserem tax.fish-Blog nach­lesen.

Achtung: Dieser Artikel ersetzt keine steu­er­liche oder recht­liche Bera­tung. Die darge­stellten Infor­ma­tionen können je nach indi­vi­du­eller Situa­tion abwei­chen. Bitte wendet euch bei konkreten Fragen an euren Steuer­berater oder Rechts­bei­stand.

150 150 Fabio Büchele
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