Seit geraumer Zeit nehmen wir in immer mehr Übernahmegesprächen wahr, dass umsatzsteuerliche Meldungen teils seit Oktober ausbleiben. Wir klären auf, warum das so ist.
Immer häufiger werden wir in unseren Übernahmegesprächen mit neuen Kunden gefragt, warum der alte Dienstleister, der zuvor für eure steuerliche Registrierung sowie umsatzsteuerliche Meldung im Ausland verantwortlich war, teils seit Oktober 2024 keine Meldungen mehr eingereicht hat. Diese Tatsache versetzt den ein oder anderen Seller in Panik, da das Ausbleiben von USt-Meldungen schwerwiegende Folgen für den Seller haben kann. Doch wieso ist häufig die Rede vom Ausbleiben der Meldungen seit Oktober? Zudem klären wir euch in diesem Beitrag über mögliche Konsequenzen beim Ausbleiben von Meldungen auf.
Amazon und Avalara gehen getrennte Wege
Zur Erinnerung, zum 01. November 2024 hat der Umsatzsteuer-Dienstleister Avalara die Zusammenarbeit mit Amazon eingestellt und die Verträge mit zahlreichen Sellern gekündigt. Habt ihr zuvor den Avalara-Dienst für euer Umsatzsteuer-Management genutzt, musstet ihr euch schnellstmöglich einen neuen Dienstleister suchen, da Avalaras USt-Meldung im Monat Oktober nur noch für den Vormonat September gegolten hat. Wie gut, dass Amazon kurze Zeit später neue Partner als Lösung vorgeschlagen hat, die von zahlreichen Sellern dankend angenommen wurden.
Wachstumsschmerzen bei neuen Umsatzsteuer-Partnern von Amazon
Doch mehrere hundert, wenn nicht sogar tausende Seller innerhalb kürzester Zeit zu übernehmen, bereitet in der Regel große Übernahme-/Wachstumsschmerzen, die die Seller mit ausbleibenden Meldungen seit Oktober zu spüren bekommen. Es ist nicht akzeptabel, dass Meldungen teils seit Monaten ausbleiben. An dieser Stelle muss betont werden, dass ihr als Seller nicht abgesichert seid, nur weil euer aktueller Dienstleister nicht oder verspätet meldet. Am Ende des Tages seid ihr die Leidtragenden, die für mögliche Konsequenzen zur Verantwortung gezogen werden.
Um Licht ins Dunkle zu bringen und um zu überprüfen, ob euer Dienstleister auch tatsächlich eure Umsatzsteuererklärungen bei den jeweiligen Finanzämtern für die letzten Monate eingereicht hat, geht mit ihm in den Dialog und fragt nach Nachweisen in Form der tatsächlich eingereichten Meldung sowie des dazugehörigen Übermittlungsnachweises. Diese solltet ihr ohnehin bekommen, um sie bei einer möglichen steuerlichen Prüfung vorlegen zu können. Wurde gemeldet, seid ihr auf der sicheren Seite. Wurde nicht gemeldet, besteht unmittelbarer Handlungsbedarf bei euch! Übrigens, tax.fish-Kunden bekommen sowohl die original eingereichte Meldung sowie den passenden Übermittlungsnachweis immer automatisch zugeschickt. So habt ihr stets die Gewissheit, dass eure Meldungen wie gewünscht eingereicht wurden.
Welche Konsequenzen können mich bei ausbleibenden Meldungen erwarten?
Die Ausrede: „Mein Dienstleister hat meine USt-Meldungen nicht eingereicht“ gilt bei den Finanzämtern nicht. Da ihr Unternehmer seid, seid ihr auch in der Verantwortung, zu gucken, dass alle Prozesse rechtskonform laufen. Tut ihr das nicht, können die nachfolgend aufgeführten Konsequenzen mitunter die Folge sein:
Wird die USt-Meldung verspätet oder, schlimmer noch, gar nicht eingereicht, können die Finanzämter horrende Strafzahlungen erheben – im Vergleich zu deutschen Finanzämtern sind die ausländischen Pendants teils strenger und teurer in Bezug auf Strafen. An dieser Stelle noch ein Tipp bezüglicher Geldstrafen der ausländischen Finanzämter: Kommt eurer Zahlungspflicht unbedingt nach, da euch die europäischen Ämter bei einer Nicht- oder Zu-Spät-Zahlung ganz schnell mit Strafzinsen belegen, die sich mit der Zeit summieren.
Bleiben Meldungen über einen längeren Zeitpunkt aus oder werden Strafzahlungen nicht ernst genommen, sind die Finanzämter ebenfalls dazu berechtigt, eine Zwangsabmeldung bei euch durchzuführen.
Als wäre das vorangegangene noch nicht schlimm genug, befindet ihr euch zu diesem Zeitpunkt in einer Negativspirale. Ihr meldet nicht, also werdet ihr im günstigen Fall mit Strafzahlungen belegt. Im Schlimmeren von zwei Fällen werdet ihr sofort abgemeldet, was im Umkehrschluss zu einer Kontensperrung bei Amazon führen kann. Wie wir in unserem Beitrag „Falsch gepflegte Daten im Amazon-Seller-Account: Kontosperrung droht“ bereits ausgeführt haben, sichert sich Amazon mit einer Kontensperrung vor möglichen, durch euch begangene Rechtsverletzungen ab.
Für die Reaktivierung, die neben Zeit auch erneute Kosten in Anspruch nimmt, benötigt ihr neue Unterlagen, die wieder bei den Finanzämtern eingereicht werden müssen. Nebenbei bemerkt kann das Betreiben eines nicht ganz rechtskonformen Unternehmens noch einige weitere Probleme nach sich ziehen, und zwar mehr als nur mögliche temporäre Umsatzeinbußen.
Ihr seid an dieser Stelle nicht zufrieden mit eurer bisherigen Lösung und auf der Suche nach einem Dienstleister, der euch hilft, euer Geschäft umsatzsteuerlich rechtskonform zu betreiben? Dann findet heraus, warum bereits über 500 Seller tax.fish für die bessere Wahl bei ihrer steuerlichen Registrierung und laufenden zuverlässigen Umsatzsteuererklärung halten.
Zusammenfassend geben wir euch folgendes mit: Überprüft stets bei eurem Dienstleister, ob dieser eure USt-Meldungen eingereicht hat, vor allem in den vergangenen Monaten. Hat er dies getan, seid ihr abgesichert. Hat er nicht gemeldet, seid ihr in Zugzwang und müsst sicherstellen, dass die verpassten Meldungen unverzüglich nachgereicht werden. Bei Nichtmeldungen werdet ihr von den Finanzämtern zur Rechenschaft gezogen, weswegen das Betreiben eines umsatzsteuerlich rechtskonformen Geschäftes so wichtig ist. Benötigt ihr Hilfe bei euren USt-Meldungen, dann steht euch tax.fish helfend zur Seite.
Achtung: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die dargestellten Informationen können je nach individueller Situation abweichen. Bitte wendet euch bei konkreten Fragen an euren Steuerberater oder Rechtsbeistand.
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