Keine USt-Meldung für Amazon-Seller seit Oktober – das ist der Grund

Seit geraumer Zeit nehmen wir in immer mehr Über­nah­me­ge­sprä­chen wahr, dass umsatz­steu­er­liche Meldungen teils seit Oktober ausbleiben. Wir klären auf, warum das so ist.

Immer häufiger werden wir in unseren Über­nah­me­ge­sprä­chen mit neuen Kunden gefragt, warum der alte Dienst­leister, der zuvor für eure steu­er­liche Regis­trie­rung sowie umsatz­steu­er­liche Meldung im Ausland verant­wort­lich war, teils seit Oktober 2024 keine Meldungen mehr einge­reicht hat. Diese Tatsache versetzt den ein oder anderen Seller in Panik, da das Ausbleiben von USt-Meldungen schwer­wie­gende Folgen für den Seller haben kann. Doch wieso ist häufig die Rede vom Ausbleiben der Meldungen seit Oktober? Zudem klären wir euch in diesem Beitrag über mögliche Konse­quenzen beim Ausbleiben von Meldungen auf.

Amazon und Avalara gehen getrennte Wege

Zur Erin­ne­rung, zum 01. November 2024 hat der Umsatz­steuer-Dienst­leister Avalara die Zusam­men­ar­beit mit Amazon einge­stellt und die Verträge mit zahl­rei­chen Sellern gekün­digt. Habt ihr zuvor den Avalara-Dienst für euer Umsatz­steuer-Manage­ment genutzt, musstet ihr euch schnellst­mög­lich einen neuen Dienst­leister suchen, da Avalaras USt-Meldung im Monat Oktober nur noch für den Vormonat September gegolten hat. Wie gut, dass Amazon kurze Zeit später neue Partner als Lösung vorge­schlagen hat, die von zahl­rei­chen Sellern dankend ange­nommen wurden.

Wachs­tums­schmerzen bei neuen Umsatz­steuer-Part­nern von Amazon

Doch mehrere hundert, wenn nicht sogar tausende Seller inner­halb kürzester Zeit zu über­nehmen, bereitet in der Regel große Über­nahme-/Wachs­tums­schmerzen, die die Seller mit ausblei­benden Meldungen seit Oktober zu spüren bekommen. Es ist nicht akzep­tabel, dass Meldungen teils seit Monaten ausbleiben. An dieser Stelle muss betont werden, dass ihr als Seller nicht abge­si­chert seid, nur weil euer aktu­eller Dienst­leister nicht oder verspätet meldet. Am Ende des Tages seid ihr die Leid­tra­genden, die für mögliche Konse­quenzen zur Verant­wor­tung gezogen werden.

Um Licht ins Dunkle zu bringen und um zu über­prüfen, ob euer Dienst­leister auch tatsäch­lich eure Umsatz­steu­er­erklä­rungen bei den jewei­ligen Finanz­äm­tern für die letzten Monate einge­reicht hat, geht mit ihm in den Dialog und fragt nach Nach­weisen in Form der tatsäch­lich einge­reichten Meldung sowie des dazu­ge­hö­rigen Über­mitt­lungs­nach­weises. Diese solltet ihr ohnehin bekommen, um sie bei einer mögli­chen steu­er­li­chen Prüfung vorlegen zu können. Wurde gemeldet, seid ihr auf der sicheren Seite. Wurde nicht gemeldet, besteht unmit­tel­barer Hand­lungs­be­darf bei euch! Übri­gens, tax.fish-Kunden bekommen sowohl die original einge­reichte Meldung sowie den passenden Über­mitt­lungs­nach­weis immer auto­ma­tisch zuge­schickt. So habt ihr stets die Gewiss­heit, dass eure Meldungen wie gewünscht einge­reicht wurden.

Welche Konse­quenzen können mich bei ausblei­benden Meldungen erwarten?

Die Ausrede: „Mein Dienst­leister hat meine USt-Meldungen nicht einge­reicht“ gilt bei den Finanz­äm­tern nicht. Da ihr Unter­nehmer seid, seid ihr auch in der Verant­wor­tung, zu gucken, dass alle Prozesse rechts­kon­form laufen. Tut ihr das nicht, können die nach­fol­gend aufge­führten Konse­quenzen mitunter die Folge sein:

Wird die USt-Meldung verspätet oder, schlimmer noch, gar nicht einge­reicht, können die Finanz­ämter horrende Straf­zah­lungen erheben – im Vergleich zu deut­schen Finanz­äm­tern sind die auslän­di­schen Pendants teils strenger und teurer in Bezug auf Strafen. An dieser Stelle noch ein Tipp bezüg­li­cher Geld­strafen der auslän­di­schen Finanz­ämter: Kommt eurer Zahlungs­pflicht unbe­dingt nach, da euch die euro­päi­schen Ämter bei einer Nicht- oder Zu-Spät-Zahlung ganz schnell mit Straf­zinsen belegen, die sich mit der Zeit summieren.

Bleiben Meldungen über einen längeren Zeit­punkt aus oder werden Straf­zah­lungen nicht ernst genommen, sind die Finanz­ämter eben­falls dazu berech­tigt, eine Zwangs­ab­mel­dung bei euch durch­zu­führen.

Als wäre das voran­ge­gan­gene noch nicht schlimm genug, befindet ihr euch zu diesem Zeit­punkt in einer Nega­tiv­spi­rale. Ihr meldet nicht, also werdet ihr im güns­tigen Fall mit Straf­zah­lungen belegt. Im Schlim­meren von zwei Fällen werdet ihr sofort abge­meldet, was im Umkehr­schluss zu einer Konten­sper­rung bei Amazon führen kann. Wie wir in unserem Beitrag „Falsch gepflegte Daten im Amazon-Seller-Account: Konto­sper­rung droht“ bereits ausge­führt haben, sichert sich Amazon mit einer Konten­sper­rung vor mögli­chen, durch euch began­gene Rechts­ver­let­zungen ab.

Für die Reak­ti­vie­rung, die neben Zeit auch erneute Kosten in Anspruch nimmt, benö­tigt ihr neue Unter­lagen, die wieder bei den Finanz­äm­tern einge­reicht werden müssen. Nebenbei bemerkt kann das Betreiben eines nicht ganz rechts­kon­formen Unter­neh­mens noch einige weitere Probleme nach sich ziehen, und zwar mehr als nur mögliche tempo­räre Umsatz­ein­bußen.

Ihr seid an dieser Stelle nicht zufrieden mit eurer bishe­rigen Lösung und auf der Suche nach einem Dienst­leister, der euch hilft, euer Geschäft umsatz­steu­er­lich rechts­kon­form zu betreiben? Dann findet heraus, warum bereits über 500 Seller tax.fish für die bessere Wahl bei ihrer steu­er­li­chen Regis­trie­rung und laufenden zuver­läs­sigen Umsatz­steu­er­erklä­rung halten.

Zusam­men­fas­send geben wir euch folgendes mit: Über­prüft stets bei eurem Dienst­leister, ob dieser eure USt-Meldungen einge­reicht hat, vor allem in den vergan­genen Monaten. Hat er dies getan, seid ihr abge­si­chert. Hat er nicht gemeldet, seid ihr in Zugzwang und müsst sicher­stellen, dass die verpassten Meldungen unver­züg­lich nach­ge­reicht werden. Bei Nicht­mel­dungen werdet ihr von den Finanz­äm­tern zur Rechen­schaft gezogen, weswegen das Betreiben eines umsatz­steu­er­lich rechts­kon­formen Geschäftes so wichtig ist. Benö­tigt ihr Hilfe bei euren USt-Meldungen, dann steht euch tax.fish helfend zur Seite.

Achtung: Dieser Artikel ersetzt keine steu­er­liche oder recht­liche Bera­tung. Die darge­stellten Infor­ma­tionen können je nach indi­vi­du­eller Situa­tion abwei­chen. Bitte wendet euch bei konkreten Fragen an euren Steuer­berater oder Rechts­bei­stand.

150 150 Fabio Büchele
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