Amazons Ankündigung bezüglich der Angebotserweiterung in den Niederlanden und einer angeblichen dortigen Registrierungs- sowie Lagerungspflicht sorgt stellenweise für Verwirrung. Mit diesem Artikel wollen wir nun für mehr Klarheit sorgen.
Was ist bisher bekannt:
Anfang März hat Amazon seine FBA-Seller über eine bevorstehende Angebotserweiterung informiert, mit deren Inkrafttreten ihr als Seller zukünftig eure Waren in den Niederlanden anbieten müsst und sich damit die Anforderungen an euch erhöhen. Ab dem 25. Juni 2025 seid ihr also dazu verpflichtet, euer aktives Angebot auf dem Marktplatz amazon.nl auszuweiten, um weiterhin neue Produkte registrieren und wie bisher beim PAN-EU-Programm „Versand durch Amazon“ (PAN-EU-FBA) teilnehmen zu können.
Muss ich mich als FBA-Seller jetzt in den Niederlanden registrieren?
In einigen Amazon-Seller-Kreisen ist seit Anfang März zu hören, dass es eine Registrierungs- sowie Lagerungspflicht für die Niederlande gibt oder dass generell Lagerungsmöglichkeiten in der Niederlande bestehen. Dem ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht so. Doch ob sich dennoch etwas an eurer individuellen Situation ändert, erfahrt ihr im Folgenden.
Grundsätzlich besteht keine Lagerungspflicht in den Niederlanden, dafür allerdings eine Angebotspflicht. Mit Inkrafttreten ab dem 25. Juni 2025 müsst ihr euer aktives Angebot, das ihr bereits auf anderen europäischen Amazon-Marktplätzen anbietet, auf dem niederländischen Amazon-Marktplatz amazon.nl anbieten, wie Amazon in seinem Schreiben angekündigt hat. Eine angebliche Lagerungspflicht für die Niederlande besteht demnach nicht.
Zudem müsst ihr euch auch nicht in den Niederlanden steuerlich registrieren lassen und eine niederländische Umsatzsteuernummer (USt-ID) beantragen, vorausgesetzt ihr nutzt das OSS-Verfahren und seid für dieses bereits registriert. Die Abführung der Umsatzsteuer erfolgt, wie bei OSS bisher auch, über die einheitliche Stelle des BZSt.
Bestehen grundsätzlich Lagerungsmöglichkeiten in den Niederlanden?
Auch das Gerücht über angebliche Lagerungsmöglichkeiten, die bereits in den Niederlanden zur Verfügung stehen, hält sich hartnäckig. Doch bis dato gibt es keine offizielle Bestätigung vonseiten Amazon, dass ihr eure Waren dort lagern könnt oder dass ein Lager vorhanden ist. Ob sich das in Zukunft ändern wird, da Gerüchte teils wahren Ursprungs sind, bleibt dahingestellt, doch das verdeutlicht noch einmal, dass ihr aktuell keine USt-ID für die Niederlande beantragen müsst. Sollte sich die Möglichkeit einer Lagerung in den Niederlanden im Laufe der kommenden Monate oder Jahre ergeben, informieren wir euch rechtzeitig. Wenn ihr an dieser Stelle auf der Suche nach einem zuverlässigen Dienstleister seid, der euch, sobald es nötig ist, steuerlich zügig in der Niederlande registriert sowie für eine sorgenfreie und laufende Umsatzsteuererklärung sorgt, dann steht euch tax.fish gern beratend zur Seite.
Zusammenfassend können wir euch folgendes mit auf den Weg geben: Zum einen besteht kein Grund, dass ihr euch aktuell steuerlich in den Niederlanden registrieren müsst, wenn ihr bereits das OSS-Verfahren nutzt. Lediglich eine Angebotserweiterung für den Marktplatz amazon.nl ist für euch relevant, um weiterhin am PAN-EU-Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen zu können. Zum anderen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt kein Amazon-Lager, das in den Niederlanden betrieben wird, womit auch eine angebliche Lagerungspflicht oder Lagerungsmöglichkeit hinfällig wird. Ein Marktplatz ist nicht gleichzusetzen mit einem Lager!
Achtung: Die hier angegebenen Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und die Anforderungen für Angebote können jederzeit von Amazon geändert werden. Es ist ratsam, bei ebendiesen Themen stets auf dem Laufenden zu bleiben und in eurer individuellen Situation euren Steuerberater zu Rate zu ziehen.
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