Regis­trie­rungs­pflicht in den Nieder­landen: Wissens­wertes für Amazon-Seller

Amazons Ankün­di­gung bezüg­lich der Ange­bots­er­wei­te­rung in den Nieder­landen und einer angeb­li­chen dortigen Regis­trie­rungs- sowie Lage­rungs­pflicht sorgt stel­len­weise für Verwir­rung. Mit diesem Artikel wollen wir nun für mehr Klar­heit sorgen.

Was ist bisher bekannt:

Anfang März hat Amazon seine FBA-Seller über eine bevor­ste­hende Ange­bots­er­wei­te­rung infor­miert, mit deren Inkraft­treten ihr als Seller zukünftig eure Waren in den Nieder­landen anbieten müsst und sich damit die Anfor­de­rungen an euch erhöhen. Ab dem 25. Juni 2025 seid ihr also dazu verpflichtet, euer aktives Angebot auf dem Markt­platz amazon.nl auszu­weiten, um weiterhin neue Produkte regis­trieren und wie bisher beim PAN-EU-Programm „Versand durch Amazon“ (PAN-EU-FBA) teil­nehmen zu können.

Muss ich mich als FBA-Seller jetzt in den Nieder­landen regis­trieren?

In einigen Amazon-Seller-Kreisen ist seit Anfang März zu hören, dass es eine Regis­trie­rungs- sowie Lage­rungs­pflicht für die Nieder­lande gibt oder dass gene­rell Lage­rungs­mög­lich­keiten in der Nieder­lande bestehen. Dem ist zum jetzigen Zeit­punkt nicht so. Doch ob sich dennoch etwas an eurer indi­vi­du­ellen Situa­tion ändert, erfahrt ihr im Folgenden.

Grund­sätz­lich besteht keine Lage­rungs­pflicht in den Nieder­landen, dafür aller­dings eine Ange­bots­pflicht. Mit Inkraft­treten ab dem 25. Juni 2025 müsst ihr euer aktives Angebot, das ihr bereits auf anderen euro­päi­schen Amazon-Markt­plätzen anbietet, auf dem nieder­län­di­schen Amazon-Markt­platz amazon.nl anbieten, wie Amazon in seinem Schreiben ange­kün­digt hat. Eine angeb­liche Lage­rungs­pflicht für die Nieder­lande besteht demnach nicht. 

Zudem müsst ihr euch auch nicht in den Nieder­landen steu­er­lich regis­trieren lassen und eine nieder­län­di­sche Umsatz­steu­er­nummer (USt-ID) bean­tragen, voraus­ge­setzt ihr nutzt das OSS-Verfahren und seid für dieses bereits regis­triert. Die Abfüh­rung der Umsatz­steuer erfolgt, wie bei OSS bisher auch, über die einheit­liche Stelle des BZSt.

Bestehen grund­sätz­lich Lage­rungs­mög­lich­keiten in den Nieder­landen?

Auch das Gerücht über angeb­liche Lage­rungs­mög­lich­keiten, die bereits in den Nieder­landen zur Verfü­gung stehen, hält sich hart­nä­ckig. Doch bis dato gibt es keine offi­zi­elle Bestä­ti­gung vonseiten Amazon, dass ihr eure Waren dort lagern könnt oder dass ein Lager vorhanden ist. Ob sich das in Zukunft ändern wird, da Gerüchte teils wahren Ursprungs sind, bleibt dahin­ge­stellt, doch das verdeut­licht noch einmal, dass ihr aktuell keine USt-ID für die Nieder­lande bean­tragen müsst. Sollte sich die Möglich­keit einer Lage­rung in den Nieder­landen im Laufe der kommenden Monate oder Jahre ergeben, infor­mieren wir euch recht­zeitig. Wenn ihr an dieser Stelle auf der Suche nach einem zuver­läs­sigen Dienst­leister seid, der euch, sobald es nötig ist, steu­er­lich zügig in der Nieder­lande regis­triert sowie für eine sorgen­freie und laufende Umsatz­steu­er­erklä­rung sorgt, dann steht euch tax.fish gern bera­tend zur Seite.

Zusam­men­fas­send können wir euch folgendes mit auf den Weg geben: Zum einen besteht kein Grund, dass ihr euch aktuell steu­er­lich in den Nieder­landen regis­trieren müsst, wenn ihr bereits das OSS-Verfahren nutzt. Ledig­lich eine Ange­bots­er­wei­te­rung für den Markt­platz amazon.nl ist für euch rele­vant, um weiterhin am PAN-EU-Programm „Versand durch Amazon“ teil­nehmen zu können. Zum anderen gibt es zum jetzigen Zeit­punkt kein Amazon-Lager, das in den Nieder­landen betrieben wird, womit auch eine angeb­liche Lage­rungs­pflicht oder Lage­rungs­mög­lich­keit hinfällig wird. Ein Markt­platz ist nicht gleich­zu­setzen mit einem Lager!


Achtung: Die hier ange­ge­benen Infor­ma­tionen stellen keine steu­er­liche Bera­tung dar und die Anfor­de­rungen für Ange­bote können jeder­zeit von Amazon geän­dert werden. Es ist ratsam, bei eben­diesen Themen stets auf dem Laufenden zu bleiben und in eurer indi­vi­du­ellen Situa­tion euren Steuer­berater zu Rate zu ziehen.

150 150 Fabio Büchele
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